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Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen in einem Sarg, und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Hierfür ist im Vorfeld immer eine Willenserklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen notwendig.

Verschiedene Möglichkeiten der Urnenbeisetzung haben wir für Sie zusammengefasst:

Urnenwahlgrab
Die Grabstelle ist auf bestimmten Feldern des Friedhofs frei wählbar, hier können je nach Friedhof bis zu vier Urnen in einem Urnengrab beigesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit das Nutzungsrecht nach Ablauf zu verlängern.

Urnenreihengrab

Wird fortlaufend vergeben, dh. es kann nicht ausgesucht werden, sondern wird vom Friedhofsträger bestimmt. Es kann nur eine Urne beigesetz werden und die Nutzungsdauer kann nicht verlängert werden.

Urnengemeinschaftsgrab (pflegefreie Urnengräber)
Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein wird mittlerweile von verschiedenen Friedhöfen in Bergisch Gladbach angeboten. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts erwirbt man gleichzeitig die Pflege für die Zeit der Nutzungsdauer. Ein Gärtner übernimmt die Pflege für die Grabstelle.

Urnenwiesengrab
Die Urne wird auf einer Wiese beigesetz wo die Angehörigen die Möglichkeit haben den Namen auf einem gemeinsamen Gedenkstein anbringen zu lassen.

 

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