|  | Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung,  dazu gehört auch die Erfüllung des letzten Willens sofern hierzu ein Dokument  besteht. Auch sollte nachgeprüft werden ob der Verstorbene zu Lebzeiten eine  Bestattungsvorsorge veranlasst hat in der Art und Umfang der Beerdigung bereits  festgelegt und abgesichert wurden. Ansonsten sollte eine Beerdigung immer standesgemäß  durchgeführt werden.
 
 Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden  Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige  Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit  diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die  örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder  der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen. Eine solche  Beerdigung wird von der Behörde schlicht (kostengünstig)ausgeführt.
 
 Hinweis: Sollte im Nachhinein doch ein zahlungsfähiger  Angehöriger ausfindig gemacht werden kann die Ordnungsbehörde die  Bestattungskosten zurückfordern.
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