|  | Zur Nachsorge  gehört u.a. die sorgfältige Verwahrung der Dokumente, am besten in einem eigens  dafür angelegten Ordner. Insbesondere Rechnungen und Gebührenbescheide sollten  aufbewahrt werden, da sie steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden  können. Bei Erbengemeinschaften werden die Kosten anteilig verteilt.
 
 Denken Sie auch  an später anfallende Dinge; z.B. an Danksagungen, oder eine Zeitungsanzeige zum  Jahrgedächtnis. Wenn es sich beispielsweise um eine Erdbestattung handelt, so kommen  das Einebnen des Grabes sowie das auffüllen von Erde, oder das Aufstellen eines  Grabsteins und der Einfassung hinzu.
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